Gartenpflege mit Entlastungsbetrag finanzieren:

So können Menschen mit Pflegegrad einen Gärtner beauftragen

Ein gepflegter Garten ist für viele Menschen ein Stück Lebensqualität. Er bietet Ruhe, frische Luft und eine Verbindung zur Natur. Doch was, wenn die Gartenarbeit zur Belastung wird? Insbesondere für ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen kann das regelmäßige Rasenmähen, Unkrautjäten oder Heckenschneiden zur Herausforderung werden. Die gute Nachricht: Wer einen Pflegegrad hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Hilfe eines Gärtners über den sogenannten Entlastungsbetrag finanzieren lassen.

Pflegegrad? Jetzt Gartenarbeiten erstatten lassen | Gartenbarbier Köln

1. Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung gemäß § 45b des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf diesen monatlichen Betrag.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Der Betrag liegt einheitlich bei 125 Euro pro Monat – unabhängig vom Pflegegrad. Wird dieser Betrag in einem Monat nicht vollständig ausgeschöpft, kann er in den Folgemonaten angespart und nachträglich verwendet werden. Allerdings verfällt das angesparte Guthaben, wenn es nicht innerhalb eines Kalenderjahres (plus Übergangsfrist) verwendet wird.

Gärtner jät Unkraut

2. Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Der Anspruch besteht für:

  • Personen mit Pflegegrad 1 bis 5

  • Die zu Hause oder in einer betreuten Wohnform gepflegt werden

  • Und bei denen eine Einstufung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder einen anderen Prüfdienst erfolgt ist

Ein Pflegegrad allein reicht aus – es ist kein weiteres Gutachten oder ärztliches Attest erforderlich.

Gärtnerin mäht Rasen

3. Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag dient dem Ziel, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person so lange wie möglich zu erhalten. Er kann verwendet werden für:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag

  • Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte

  • Haushaltshilfen (z. B. Reinigung, Wäschepflege)

  • Hilfe bei Einkäufen und Besorgungen

  • Und: Gartenarbeiten – unter bestimmten Voraussetzungen

4. Wann dürfen Gartenarbeiten über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden?

Viele Menschen wissen nicht, dass auch Gartenarbeit unter die Leistungen des Entlastungsbetrags fallen kann – dabei ist dies unter bestimmten Bedingungen möglich. Wichtig ist dabei, dass:

  • Die Gartenarbeit zur Erhaltung des selbstständigen Wohnens dient

  • Es sich nicht um reine Verschönerungsarbeiten handelt (z. B. das Pflanzen neuer Blumenbeete)

  • Die Leistung von einem anerkannten Anbieter erbracht wird

Beispiele für abrechenbare Gartenarbeiten:

  • Rasenmähen, um Stolperfallen durch hohes Gras zu vermeiden

  • Heckenschnitt, wenn z. B. Wege zugewachsen sind

  • Laubentfernung, damit Wege nicht rutschig werden

  • Unkrautentfernung auf Gehwegen, um barrierefreies Begehen zu ermöglichen

  • Pflege von Beeten, damit keine Tiere (z. B. Zecken) überhandnehmen

Es geht also nicht darum, den Garten „schön“, sondern ihn sicher und begehbar zu halten.

Einzeln oder im günstigen Pflege-Abo?

Hecke schneiden, Rasen mähen oder Beetpflege im Abo möglich. Auf Wunsch bieten wir ein flexibles Abo, bei dem wir regelmäßig Gartenarbeiten UND die Entsorgung übernehmen.

  • Monatlich, saisonal oder individuell

  • Planbare Kosten & keine vollen Tonnen mehr

  • Ideal für private Gärten & gewerbliche Flächen

5. Welche Voraussetzungen müssen für die Erstattung erfüllt sein?

Damit die Gartenarbeit über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann, müssen einige Bedingungen eingehalten werden:

✅ Pflegegrad vorhanden

Ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) ist die Grundvoraussetzung.

✅ Anbieter muss anerkannt sein

Die Leistung darf nur von einem Anbieter erbracht werden, der als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ gemäß § 45a SGB XI anerkannt ist. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel müssen Dienstleister bei der Pflegekasse oder dem zuständigen Landschaftsverband als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ registriert sein.

✅ Rechnung mit bestimmten Angaben

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse der pflegebedürftigen Person

  • Leistungsdatum

  • Art der erbrachten Tätigkeit (z. B. „Rasen gemäht“, „Hecke geschnitten“)

  • Zeitlicher Umfang oder Pauschale

  • Name und Anerkennungsnummer des Dienstleisters

6. Wie läuft die Abrechnung in der Praxis ab?

In der Regel erfolgt die Abrechnung auf dem sogenannten Erstattungsweg. Das bedeutet:

  1. Sie beauftragen den anerkannten Dienstleister (z. B. ein Gartenservice)

  2. Der Dienstleister führt die Gartenarbeiten durch und stellt Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung aus

  3. Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein

  4. Die Pflegekasse überweist Ihnen den Betrag zurück – bis maximal 125 Euro pro Monat

Wichtig: Wenn Sie mehrere Dienstleistungen kombinieren (z. B. Hilfe im Haushalt und Gartenarbeit), muss die Summe aller Rechnungen die 125 Euro-Grenze nicht überschreiten, damit alles übernommen wird.

7. Wie kann man einen anerkannten Anbieter finden?

Die meisten Pflegekassen stellen Listen mit anerkannten Anbietern zur Verfügung – entweder auf ihrer Webseite oder auf Anfrage. Auch die Pflegestützpunkte in Ihrer Region können helfen.

Ein Tipp: Fragen Sie direkt beim Gärtner oder Gartenservice Ihrer Wahl nach, ob dieser als Unterstützungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt ist. Wenn nicht, gibt es oft die Möglichkeit, eine Kooperation mit einem anerkannten Träger einzugehen.

8. Was tun, wenn der Anbieter nicht anerkannt ist?

Wenn ein Anbieter nicht offiziell anerkannt ist, kann die Pflegekasse die Rechnung leider nicht erstatten. In diesem Fall gibt es zwei Alternativen:

  1. Fragen Sie beim Anbieter, ob er bereit ist, sich anerkennen zu lassen oder mit einem anerkannten Träger zu kooperieren

  2. Nutzen Sie die Leistung privat und zahlen Sie selbst – zum Beispiel dann, wenn keine pflegebedingte Notwendigkeit besteht, Sie sich aber trotzdem entlasten möchten

9. Weitere Vorteile der Gartenpflege über den Entlastungsbetrag

Neben der finanziellen Entlastung bietet diese Möglichkeit auch ganz praktische Vorteile:

  • Mehr Sicherheit im eigenen Garten

  • Weniger körperliche Belastung

  • Regelmäßige Pflege, auch wenn Angehörige keine Zeit haben

  • Längeres selbstständiges Wohnen in den eigenen vier Wänden

  • Mehr Lebensqualität

Gerade im Alter ist der Garten oft nicht nur ein Hobby, sondern ein wichtiger Ort der Erholung. Mit einem professionellen Gärtner bleibt dieser Ort auch dann nutzbar, wenn die körperlichen Kräfte nachlassen.

10. Wie helfen wir Ihnen konkret weiter?

Wenn Sie im Raum Köln und Umgebung wohnen und auf der Suche nach einem zuverlässigen, professionellen Gärtner sind, dann sind Sie bei uns richtig.

Unsere Leistungen für Menschen mit Pflegegrad:

  • Rasenmähen

  • Heckenschnitt

  • Laubentfernung

  • Unkrautentfernung

  • Reinigung von Wegen und Eingängen

  • Und vieles mehr

Warum wir der richtige Ansprechpartner sind:

  • Wir haben Erfahrung im Umgang mit dem Entlastungsbetrag

  • Wir unterstützen Sie auf Wunsch beim Ausfüllen der Anträge und Formulare

  • Wir stellen korrekte, kassenkonforme Rechnungen

  • Wir arbeiten zuverlässig, freundlich und rücksichtsvoll

Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten.

11. Fazit: Gartenarbeit über die Pflegekasse finanzieren? Ja, das geht!

Viele Menschen wissen nicht, dass sie sich mit dem Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung auch Unterstützung im Garten holen können. Dabei ist es eine enorme Erleichterung – für die pflegebedürftige Person selbst und für Angehörige. Wichtig ist, dass die Leistungen der Sicherheit und Alltagsbewältigung dienen und von einem anerkannten Anbieter durchgeführt werden.

Nutzen Sie diese Möglichkeit für mehr Lebensqualität im Alltag!

Das sagen unsere Kunden

Sie haben Fragen oder möchten ein unverbindliches Angebot?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen nicht nur im Garten, sondern auch beim Weg durch den Formular-Dschungel.

Tipp: Empfehlen Sie uns weiter!

  • Für jede erfolgreiche Kundenempfehlung erhalten Sie 50 € Prämie

  • Für die Vermittlung eines Gewerbekunden sogar 250 €

Datenschtzerklärung

15 + 14 =

Kontaktieren Sie uns

noch heute:

0175 - 557 860 3

anfrage@gartenbarbier.de